AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung, Vertragsabschluss
1.1
Das Einzelunternehmen Nina Marth, kurz „QUART“ erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden/ der Kundin sind nur wirksam, wenn sie vom Piercingstudio schriftlich bestätigt werden
1.3
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/ der Kundin werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden/ der Kundin durch das Piercingstudio bedarf es nicht
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen
1.5
Die Dienstleistungen des Piercingstudios sind freibleibend und unverbindlich.
1.6
Umtausch: Körperschmuck ist vom Umtausch ausgeschlossen.
1.7
Durch das tragen von Körperschmuck entstehen Beschädigungen und Abnutzungen sowie Materialveränderungen aufgrund der mechanischen Belastung und äußeren Einflüssen. Diese sind keine Gewährleistungs- und auch kein Garantie Ansprüche sondern der durch den Kunden selbst verursachten Verwendung (tragen als Körperschmuck) zuzuordnen und in dessen alleiniger Verantwortung. Das Piercingstudio übernimmt hierfür keine Ansprüche.
1.8
Für den Schmuck und dessen Verwendung und Passform und Verträglichkeit kann auch bei Beratung vor Ort keine Garantie oder Haftung übernommen werden, da man Größen Durchmesser nicht exakt bestimmen kann und diese individuellen Präferenzen unterliegen. Ein Umtausch ist hier auch ausgeschlossen, sollte ein Schmuck, warum auch immer nicht in gewünschter Form verkauft worden sein
2 Pflichten des Piercingstudios Nina Marth/ des Kunden/ der Kundin
2.1
Wir informieren jeden Kunden/jede Kundin ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung des Piercings. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Piercen ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die Pflegeanleitung ist auch jederzeit Papierlos über die Webpage abrufbar. Des Weiteren werden Kunden/Kundinnen im Vorhinein über die Risiken des Piercens informiert und die mit dem jeweiligen Piercing einhergehende spezielle Handhabung und Pflege.
2.2
Dem Kunden/der Kundin wird eine Einverständniserklärung ausgehändigt, welche vor dem Piercen vom Kunden/ der Kundin (ggf dem Erziehungsberechtigten) wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Kunde/Kundin muss mindestens 14 Jahre alt sein und sich ebenso wie ggf der Erziehungsberechtigte einen Lichtbildausweis zur Legitimation vorlegen. Piercings mit einer Heilungsdauer von ca. 21 Tage können ab 16 Jahren ohne Einwilligung, alle anderen nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigen gemacht werden. Die jeweilige Entscheidung hierüber obliegt letztlich der Piercerin
3 VORBEHALTE
Das QUART Piercingstudio Inhaberin Nina Marth pierct keine Personen:
-
die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen
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die sich in einer instabilen psychischen / physischen Verfassung befinden
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bei denen eine Schwangerschaft vorliegt
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bei Bluterkrankheit (Hämophilie), Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus) , Hepatitis, HIV, Allergien (Tattoo) z.B. Reaktionen auf Modeschmuck (Nickel), Geschlechtskrankheiten, chronischen oder akuten Erkrankungen, Immunschwächen (angeborene oder durch Medikamente hervorgerufene Immundefizienz- oder Autoimmunerkrankungen)
-
Liste der Kontraindikationen nicht abschließend
Der Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, gegenüber Nina Marth Piercingstudio seiner/ ihrer Informationspflicht nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Nina Marth Piercingstudio behält sich das Recht vor, Kunden/ Kundinnen unbegründet abzulehnen.
Die jeweiligen Seuchen und Pandemie Bestimmungen gelten als Mindestanforderungen und können vom Piercingstudio zum Wohle der Gesundheit aller noch verschärft werden.
Kann ein Piercing aus anatomischen Gründen nicht gestochen werden oder ist aus moralischen Gründen nicht vertretbar, kann die Piercerin jederzeit die Dienstleistung verweigern:
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Ist der Kunde/ die Kundin verhaltensauffällig oder zeigt Tendenzen, dass er mit der Situation als solches oder dem Piercen selbst bzw. der Nachbahndung des Piercings überfordert ist, dann kann der Piercer jederzeit die Dienstleistung verweigern.
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Der Piercer übernimmt keine Kosten aus der Anreise eines Kunden und damit verbundenen Schadensersatz Forderungen sollte eine Dienstleistung / Piercing nicht durchgeführt werden, aus welchem Grunde auch immer. (siehe oben, Krankheit, Öffnungszeiten, Ausfälle, frühere Schließungen etc. – Aufzählung nicht abschließend)
-
Für Öffnungszeiten bitte immer Anrufen oder Email schreiben! Im Internet veröffentlichte Öffnungszeiten sind nicht verbindlich!
4 Termine
4.1
Termine werden bei QUART Piercing und Concept Inhaberin Nina Marth verbindlich vergeb
4.2
Termine können ausschließlich schriftlich bis spätestens 24 Stunden vor der Sitzung kostenlos abgesagt werden. Es kann unter der E-Mail info@quart.online schriftlich abgesagt werden, alternativ kann über den Nachrichtendienst WhatsApp oder SMS unter +43 676 42 12 360 abgesagt werden
4.3
Wir bitten darum, dass jeder Kunde/ Kundin 5 Minuten vor dem Termin erscheint. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung
4.4
Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem Kunden 10 Minuten Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig und kann je nach Andrang nicht mehr durchgeführt werden.
4.5
Bei Verspätungen ab 15 Minuten wird der Termin eventuell verschoben, da eine ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung unter Zeitdruck nicht gewährleistet werden kann. Für einen Neutermin können Wartezeiten von bis zu 2 Wochen anfallen.
4.6
Erscheint der Kunde/die Kundin nicht zum verbindlich vereinbarten Termin und sagt diesen nicht in der genannten Frist zuvor ab oder der Termin kann aufgrund einer Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, so sind die Kosten zu 100% vom Kunden/der Kundin zu tragen. Hierfür stellen wir eine Rechnung mit dem jeweiligen Betrag (Betrag der gebuchten Dienstleistung(en)) inkl. MwSt. aus. Der Kunde/Kundin kann diese Rechnung binnen 5 Werktagen ab Zugang der Rechnung auf unser Konto mit der IBAN: AT52 2050 6077 0012 5458 lautend auf Nina Marth überweisen. Danach werden die gesetzlichen Verzugszinsen zzgl. 1% verrechnet sowie eine Mahngebühr von 5€. Bei Nichtzahlung wird eine gerichtliche Zahlungsaufforderung versendet und alsdann ein Inkasso gegen den Schuldner betrieben.
5 Hygiene
5.1
Wir legen höchsten Wert auf Sauberkeit, Hygiene, Sterilität und die professionelle Durchführung eines Piercings. Gepierct wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente, die den Vorgaben entsprechen. Staatlich geprüft, amtlich anerkannt, hygienisch, seriös und technisch mit dem Besten ausgestattet. Dies bestätigen unserer Zertifikate und Auszeichnungen, die in unserem Studio aushängen.
5.2
Zum Einsatz kommen bei jedem Piercing sterile Implantate aus Edelstahl. Alle Piercings sind nickelfrei.
5.3
Ferner wird jeder Kunde/jede Kundin am Tag des Piercing–Termins ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert
5.4
Tiere sind im Eingriffsraum nicht gestattet. Kann ein Termin wegen der Mitnahme eines Tieres nicht durchgeführt werden, muss der Kunden den Ausfall von 100% in voller Höhe bezahlen!
5.5
Wird in abzuklärenden Ausnahmefällen der Schmuck direkt vor Ort nach Einsetzen durch das Piercingstudio QUART wieder im Studio entfernt (mangels nicht gefallen) kommt, sofern das Piercingstudio QUART dem zustimmt und es das Material des Schmuck zu lässt, eine Desinfektions/Ultraschall/Sterilisations – Pauschale von mindestens 30€ (nach Aufwand bis maximal 60€) zur Anwendung auch wenn diese den Preis des Schmuck übersteigt, sofern der Kunde diesen nicht doch behalten möchte.
6 Preise
6.1
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht die Fälligkeit unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung.
6.2
Die Piercingpreise sind im Piercingstudio ausgehängt und auf der Webseite unter http.:www.quart.store/piercing zu finden ebenso bei der Terminvereinbarung genannt und werden in dieser auch schriftlich bestätigt. Änderung der Preise sind auch nach der Buchung bis zum Termin selbst jederzeit ohne Ankündigung vorbehalten.
6.3
Wie bereits unter 4.6 erwähnt, behalten wir uns das Recht bei Nichterscheinen des Kunden/der Kundin eine Rechnung in der Höhe der gebuchten Dienstleistung zu stellen. Diese ist bis zur angegebenen Frist zu begleichen.
6.4
Es gibt keinerlei unentgeltliche Leistungen im Piercingstudio QUART! Kann ein Kunde die Leistung nicht bezahlen oder nicht vollständig bezahlen, so verpflichtet sich dieser seine Daten und ein Pfand zu hinterlassen. Die Bezahlung muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen, sonst werden 5% Verzugszinsen fällig und ggf. ein Inkasso betrieben.
7 Gewährleistung
7.1
Bei Komplikationen ist Piercingstudio QUART Inhaberin Nina Marth vom Kunden/ von der Kundin unverzüglich zu benachrichtigen
7.2
Der Kunde/ die Kundin erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden, weiter verzichtet er/ sie bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen QUART Piercing und Concept und die Personen, die es repräsentieren, geltend zu machen. Dies wird über die AGB und die Einverständniserklärung geregelt. Piercen ist eine Körperverletzung und jeglicher Sachdensanspruch wird wie oben erwähnt ausgeschlossen.
7.3
Piercen ist eine Leistung „Lege Artis“ also eine Leistung nach den Regeln der Kunst. Da ein Piercing an eine lebenden Menschen ohne Vollnarkose durchgeführt wird, kann es immer zu leichten Abweichungen der vorher besprochenen und markierten Stelle kommen, da der Kunde/Kundin sich beim stechen einfach bewegen kann oder das Gewebe oder Muskeln hierzu führen. Diese Abweichungen sind kein Mangel am Piercing selbst und führen zu keiner Gewährleistung. Der Piercer schuldet entsprechend die Leistung des Durchstechens der Haut und des Einsatz des Schmucks. Der Piercer kann auch für die Abheilung und das Verwachsen des Schmucks keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Beim Schmuckwechsel gilt ebenso der eingesetzte oder Verkaufte Schmuck kann sich dennoch als unpassend herausstellen. Hierfür kann keine Haftung noch Gewährleistung erfolgen.
7.4
Der Kunde trägt das Risiko einer abweichenden Pflege selbst und ist hierfür verantwortlich ebenso die nicht Verwendung der empfohlenen Pflegeprodukte
8 Haftung
8.1
Das Piercingstudio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde/ die Kundin durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, auf die das Piercingstudio ausdrücklich und in besonderen Fällen auch schriftlich hinweist, sowie für Dienstleistungen die auf vom Kunden/ von der Kundin gelieferten Informationen beruhen und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Piercingstudios.
8.2
Wenn der Kunde/ die Kundin auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernimmt das Piercingstudio keine Haftung.
8.3
Das Piercingstudio übernimmt keine Haftung bei Folgeproblemen, die auf die falsche Pflege zurückzuführen sind, bei Nichtgefallen des fertigen Piercings.
8.4
Das Piercingstudio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände (bzw. des Besitzes) des Kunden/der Kundin, die in das Studio mitgebracht werden
8.5
Das Piercingstudio ist nicht verantwortlich sollte das Piercing heraus wachsen, einwachsen, ausreißen oder durch unbeabsichtigtes öffnen des Schmuckes – warum auch immer- verloren gehen oder zuwachsen
8.6
Wenn das Piercingstudio warum auch immer geschlossen hat (oder keine Termine frei sind) und das Piercing heraus wachsen, einwachsen, ausreißen oder durch unbeabsichtigtes öffnen des Schmuckes – warum auch immer- verloren gehen oder zuwachsen sollte. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung und muss ggf die Rettung 122 oder das nächste Krankenhaus aufsuchen oder zu einem Arzt bzw. einem anderen Studio gehen.
8.7
Piercen ist eine Leistung „Lege Artis“ also eine Leistung nach den Regeln der Kunst. Da ein Piercing an eine lebenden Menschen ohne Vollnarkose durchgeführt wird, kann es immer zu leichten Abweichungen der vorher besprochenen und markierten Stelle kommen, da der Kunde/Kundin sich beim stechen einfach bewegen kann oder das Gewebe oder Muskeln hierzu führen. Diese Abweichungen sind kein Mangel am Piercing selbst und führen zu keiner Gewährleistung. Der Piercer schuldet entsprechend die Leistung des Durchstechens der Haut und des Einsatz des Schmucks. Der Piercer kann auch für die Abheilung und das Verwachsen des Schmucks keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen
8.8
Der Kunde trägt das Risiko einer abweichenden Pflege selbst und ist hierfür verantwortlich ebenso die nicht Verwendung der empfohlenen Pflegeprodukte
8.9
Das Piercing Studio übernimmt keine Haftung / Garantie für den vom Kunden selbst mitgebrachten Schmuck oder den vorhandenen Schmuck im Körper des Kunden. Es kann beim Einsetzen und oder entfernen von Schmuck immer zu Beschädigungen kommen die Material oder Altersbedingt sein können und oder auf Vorschäden beruhen. Piercingstudio QUART übernimmt daher keine Haftung für Beschädigung, Bruch, Verlust oder ähnlichem für den vom Kunden mitgebrachten Schmuck oder dem bereits vorhandenen Körperschmuck im Kunden. Sollte ein Piercing nur noch durch aufbiegen oder abzwicken etc. entfernbar sein und die Piercerin muss dies entsprechend beschädigt, wird auch hierfür keine Haftung übernommen, die anzuwendende Arbeitsweise obliegt der Piercerin.
9 Gutscheine
9.1
Alle Verkaufsgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum. Gültig ist nur der jeweils genannte Betrag nicht die eventuell aufgeführte Dienstleistung da diese sich von den Preisen her ändern kann. Ggf. wird ein Aufpreis nach Abzug des Gutscheins berechnet.
Wird der Gutschein nicht ganz eingelöst erfolgt ein Gutschein über den offenen Betrag, dessen Laufzeit an die des ersten Gutschein gebunden ist.
9.2
Alle Gutscheine können nicht bar abgelöst werden, auch kann keine Ablöse über unbare Zahlungsmittel erfolgen.
9.3
Alle Gutscheine sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen
9.4
Die Gutscheine gelten ausschließlich für den Ort, wo sie erworben worden sind, also im Shop Kaiserbergstraße 1. Diese können nicht wechselseitig verwendet oder verrechnet werden.
9.5
Bei einem Waren-Umtausch oder einer Waren Rücknahme erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages, sofern eine Rücknahme überhaupt möglich ist und nicht von den AGBs bereits ausgeschlossen. Wenn es einen Waren Rücknahme Gutschein gibt, so ist dieser ab Ausstellungsdatum lediglich ein Jahr gültig.
9.6
Der Kunde trägt das Risiko für den Verlust des Gutscheins dessen Lesbarkeit, ist der Gutschein verloren nicht mehr lesbar kann er nicht mehr eingelöst werden. Eine Recherche anhand einer Zahlung zu einem Gutschein ist absolut unmöglich. Benötigt wird die dafür aufgedruckte Gutschein Nummer.
9.7
Die Gutscheine sind nicht personenbezogen
9.8
Bei Übernahme des Geschäfts oder Änderung des Einzelunternehmens der Liquidation können die Gutscheine nicht mehr eingelöst werden, unabhängig von deren Gültigkeit
10 Video/Foto
10.1
Der Kunde/in gestattet die Nutzung gemäß der separat ausliegenden und auf der Homepage abrufbaren Einwilligung zur Abtretung von Video/Bild und Tonrechten sofern er diesen laut Einverständniserklärung freiwillig zustimmt.
11 Datenschutz
11.1
Der Kunde/ die Kundin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Piercingstudio die vom Kunden/ der Kundin bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden/ der Kundin automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet und an die damit verbundenen dritt Anbieter weiter gibt. Für die mit den Terminen und Neuigkeiten in Zusammenhang stehenden Emails / SMS / Anrufe gestattet der Kunde/Kundin seine Zustimmung die von ihm bekannt gegebenen Daten zu verwenden.
12 Anzuwendendes Recht
12.1
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Piercingstudio und dem Kunden/ der Kundin unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort ist der Sitz des Piercingstudios Kaiserbergstraße 1, 6330 Kufstein, Tirol
13.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Piercingstudio und dem Kunden/ der Kundin ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz des Piercingstudios sachlich zuständige Gericht vereinbart